Theorie und Praxis
Nicht erst seit dem OZG-Änderungsgesetz („OZG 2.0“) ist die „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“ in aller Munde. Die Komplexität des Themas ist nicht zuletzt aufgrund technischer und formaljuristischer Aspekte, die weit über die eigentliche Fachlichkeit hinausgehen, beachtlich.
Die vereinfachende Unterteilung in …
- Onlinedienst (digitalisierte Antragsstrecke für Bürger und Unternehmen),
- Transportinfrastruktur (sichere Übermittlung des resultierenden Antrags in ein spezialisiertes Fachverfahren) sowie
- Fachverfahren (digitale Bearbeitung des resultierenden Antrags in der zuständigen Verwaltung)
ist hilfreich, ignoriert aber die notwendige Verzahnung von oft unvollständigen oder fehlerhaften Anträgen und einer (auf korrekte Anträge angewiesenen) Sachbearbeitung. Unter dem Stichwort „Rückkanal“ reduziert sich diese Verzahnung häufig auf Funktionen zur Benachrichtigung des Antragsstellers.
Eine zeitnahe oder gar synchrone Interaktion ist nicht vorgesehen.